Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geschäftsbedingungen für eine Faire Partnerschaft - Produkte: Webentwicklung, Webdesign, On-page-SEO, Copywriting, Strategische Beratung
§1 Vertragsgegenstand
- Zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Alexander Przybilla) gilt ausschließlich das, was schriftlich oder elektronisch wie nachfolgend beschrieben vereinbart wurde. Der Vertragsschluss mit dem Auftragnehmer erfolgt durch die Unterschrift des Auftraggebers
- auf dem Originalauftrag oder
- bei elektronischer Unterschrift über DocuSign oder
- bei elektronischer Unterschrift durch einen digitalen Eingabestift
- durch eine Bestätigungs-E-Mail des Auftraggebers an den Auftragnehmer.
- Es gelten die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.
- Externe Leistungen oder Produkte Dritter werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht Vertragsgegenstand, sondern sind vom Auftraggeber selbst oder in seinem Namen und für seine Rechnung von dem Auftragnehmer zu beauftragen und zu vergüten. Zum Beispiel betrifft dies den Erwerb von Medien- und Softwarelizenzen (z. B. Stockfotos, SAAS-Tools, Datensicherung, Website-Plugins), Audio- und Videoproduktion, Übersetzungen, SEO-Dienstleistungen, Domainregistrierung, Hosting und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder Ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Kosten für dritte Software- oder sonstige Produkte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. Kauftheme, Plugins, Werbebudgets, Werbematerialien etc.), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten, responsives Webdesign und Browser-Kompatibilität hängen von der Leistungsfähigkeit des dritten Software-Produkts ab. Das gleiche gilt in Bezug auf Beschränkungen von jeglichen erforderlichen Dritt-Produkten, etwa Funktionalitäten von Werbeplattformen.
§2 Zahlungsbedingungen
- Alle vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Übersendung der Rechnung erfolgt in elektronischer Form (elektronische Rechnung, PDF etc.) oder auf dem Postweg.
- Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, mit dem Auftragnehmer das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften zu vereinbaren. Zahlungen des Auftraggebers erfolgen dann durch den entsprechenden Bankeinzug. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollten dem Auftragnehmer durch die Rücklastschrift zusätzliche Kosten entstehen, wird der Auftraggeber diese auf Anforderung unverzüglich erstatten. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber, für die Bearbeitung des überfälligen Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens entstandenen Kosten in Höhe einer Geschäftsgebühr, zuzüglich Auslagenpauschale gemäß Gebührenverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu erstatten.
§3 Vergütung
- Nicht vereinbarte Zusatzleistungen vergütet der Auftraggeber nach der Preisliste des Auftragnehmers, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung.
- Die Vergütung ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht veröffentlicht wird.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftragnehmer wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt.
§4 Ablauf
- Nach Auftragserteilung stimmt der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber einen Termin für ein Kick-Off-Meeting zur Abstimmung der Inhalte des bestellten Produktes ab. Diese findet spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung statt. Der Auftraggeber kann diesen Termin einmalig um höchstens zwei Wochen aus wichtigen Gründen verschieben. Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Zeitpunkt nicht direkt verbunden und auch in den darauf folgenden fünf Werktagen eine Kontaktaufnahme zum Auftraggeber aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen scheitern, ist dieser berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, danach greift Punkt “Vorzeitige Vertragsaufhebung” (aus AGB) mit der Folge, dass der Auftraggeber eine pauschale Vergütung gemäß §12 Absatz 2 (aus AGB) schuldet.
§5 Angebot, Abnahme
- Die Darstellung von Angeboten des Auftragnehmers auf seiner eigenen Webseite oder in der Werbung stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern ist nur eine Einladung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.
- Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Auftragnehmers einzelne Bestandteile der Website während der Erstellungsphase abzunehmen. Die Teilabnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden
- Der Auftraggeber ist zur Abnahme nach § 640 BGB verpflichtet, sofern die Website keine wesentlichen Mängel aufweist. Sofern sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht ausdrücklich wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
- Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung bleibt das gesamte Werk Eigentum des Auftragnehmers. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer unbeschadet sonstiger Rechte, die Nutzung an dem gelieferten Gesamtwerk unterbinden, wenn der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber ankündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§6 Verzug des Auftraggebers, Annahmeverzug, Rücktritt
- Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
- Sollten Informationen, Zugänge, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Texte oder Fotos nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das nachträgliche Einpflegen des verspätet übermittelten Materials zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten.
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnimmt.
- Kommt der Auftraggeber mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten des Auftragnehmers eintritt.
- Kommt der Auftraggeber auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Dieser umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen des Auftragnehmers.
§7 Leistungserbringung des Auftragnehmers
- Soweit der Auftraggeber Aufträge an den Auftragnehmer mündlich erteilt, sind diese bindend. Der Auftragnehmer hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt.
- Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern für den Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen. Grundsätzlich wird der Auftraggeber zwei Wochen vor einer Auswechslung informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Auswechslung mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins per Email informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einzuräumen. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist kommt der Auftragnehmer in Verzug mit seiner Leistungserbringung. Vom Auftragnehmer vorgeschlagene zeitliche Änderungen der Abschnitte wird der Auftraggeber nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die Webseite bei Bedarf (z.B. sicherheitsrelevante Updates) entsprechend anzupassen.
- Der Auftragnehmer arbeitet mit Rechenzentren zusammen, die eine Netzverfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel gewährleisten. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann der Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis beschränkt werden.
§8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen zu Aussehen und Inhalt der Website bzw. des Logos.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Zugänge zu seinen Accounts auf Websites, Plattformen oder an sonstigen Stellen zur Verfügung zu stellen und die Übermittlung sicher und verschlüsselt durchzuführen. Nach Beendigung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich das Passwort zu ändern, damit ein späterer Missbrauch ausgeschlossen ist.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format von ausreichender Qualität zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Mängel oder eingeschränkte Funktionalitäten, die auf unzureichende oder unbrauchbare Materialien des Auftraggebers zurückzuführen sind.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch unmittelbar nach Auftragserteilung. Eine Haftung des Auftragnehmers für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber noch verfügbar wären.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
§9 Änderungsverlangen
- Der Auftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt der Auftragnehmer ein solches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen. Nimmt der Auftragnehmer auftragsgemäß ergänzende Leistungen vor, ohne dass eine ergänzende Vergütungsvereinbarung erfolgt, erhält er eine Vergütung nach Preisliste oder, falls eine solche nicht besteht, die marktübliche Vergütung.
§10 Leistungszeit, höhere Gewalt
- Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages für den Auftragnehmer bleibt vorbehalten.
- Höhere Gewalt oder bei dem Auftragnehmer oder seinen Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die ihn ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten oder fällt schon vorher das Interesse des Auftraggebers an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§11 Vertragslaufzeit, Kündigung
- Kündigungen bedürfen der Schriftform.
- Der Auftraggeber kann die Dienstleistungen mit einer Frist von mindestens sieben Tagen vor dem gewünschten Kündigungstermin kündigen.
- Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was der Auftragnehmer an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die fristlose Kündigung durch der Auftragnehmer zu vertreten hat, doch ist in diesem Fall der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, einen etwaigen darüber hinausgehenden Schaden des Auftragnehmers zu ersetzen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber im Verzug fälliger Zahlungen nicht leistet oder einem Mitwirkungsflicht zur Vertragsumsetzung nicht nachkommt.
- Hat der Auftragnehmer eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber zu vertreten, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
§12 Vorzeitige Vertragsaufhebung
- Die Parteien sind an den Vertragsinhalt gebunden. Sollte der Auftraggeber am Vertrag vor Abnahme des Produktes nicht mehr festhalten wollen, wird ihm eine vorzeitige Vertragsaufhebung gegen Zahlung einer pauschalen Vergütung bzw. eines pauschalen Schadenersatzes in Abhängigkeit des bisher entstandenen Aufwandes bzw. erbrachter Leistung ermöglicht.
- Der pauschale Betrag beläuft sich in der Regel bei den oben aufgeführten Produkten:
- nach Durchführung des Verkaufsgesprächs auf 25% der Vergütung,
- nach Durchführung des Kick-Off-Meetings auf 50% der Vergütung.
§13 Urheberrecht
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Realisierung des Projekts und die Arbeit des Auftragnehmers erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Inhalte auf der Website, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Der Auftraggeber versichert sämtliche erforderlichen Rechte an diesen Inhalten zu besitzen oder, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben zu haben. Eine Recherche des Auftragnehmers wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.
- Für den Fall von Schutzrechtsverletzungen (Marken-/Urheberrecht) hält die jeweils verletzende Vertragspartei die andere auf eigene Kosten frei. Die Parteien werden sich unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter gegenseitig informieren und die Rechtsverteidigung ermöglichen. Der Auftragnehmer haftet allerdings, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit von Entwürfen und sonstigen Werken vor der Verwendung im geschäftlichen Verkehr selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen.
§14 Gewährleistung, Mängelrechte, Nachbesserung
- Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit zugunsten des Auftragnehmers.
- Offensichtliche Mängel müssen spätestens 14 Tage nach Ablieferung bzw. Zugänglichmachen im Internet schriftlich beim Auftragnehmer reklamiert werden. Der Auftraggeber muss den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Ablieferung bzw. Zugänglichmachen im Internet in angemessenem Umfang auf Mängel und Vollständigkeit untersuchen. Versteckte Mängel können danach innerhalb eines Jahres mit einer Frist von 14 Tagen nach Kenntniserlangung durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer reklamiert werden. Nach Ablauf dieser Fristen sind sämtliche Gewährleistungs- und daraus resultierende Schadenersatzansprüche erloschen. Im Interesse der Sicherheit und Klarheit im kaufmännischen Verkehr reicht eine telekommunikative Übermittlung der Reklamation zur Wahrung der Textform nicht aus.
- Im Falle eines Mangels hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung, die in angemessener Frist und Weise zu erfolgen hat. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer wegen Verzuges oder mangelhafter Leistung oder Unmöglichkeit sind insoweit ausgeschlossen, als nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei dem Auftragnehmer vorliegt oder der Schaden in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit liegt. Ersatz eines ihm entgangenen Gewinns kann der Kunde nicht verlangen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Auftraggebers gegen den Auftraggeber verhängt werden.
- Auch für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten gegen den Auftraggeber verhängt werden, haftet der Auftragnehmer nicht.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§15 Nutzungsrechte, Namensnennung
- Nach Zahlung erwirbt der Auftraggeber an etwaigen Gestaltungen des Auftragnehmers ein einfaches und nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
- Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen.
- Der Auftraggeber erwirbt mit der Lizenz das Recht, die Gestaltung, den Text oder die sonstigen gelieferten Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten oder zu löschen.
- Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, zum Beispiel an Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, beispielsweise von Darstellern, Sprechern, Models, wird der Auftragnehmer im Umfang auf den Auftraggeber übertragen, wie es für die Durchführung der nach diesem Vertrag vereinbarten Maßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Website) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren.
- Ausschließliche Nutzungsrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen eine zusätzliche Vergütung von mindestens zusätzlichen 100 % des, für die jeweilige Bildnutzung bzw. Videonutzung fälligen Grundbetrages.
- Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die Leistung für den Auftraggeber als Referenz auf seiner Website und in sonstigen Veröffentlichungen on- und offline benennt. Der Auftragnehmer darf dafür Auszüge aus seinem Werk für den Auftraggeber abbilden oder ablaufen lassen, den Account verlinken und Name, Marke und Logo des Auftraggebers dafür nutzen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.
- Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer sich in der Fußzeile oder im Impressum der fertig erstellten Website mittels Namensnennung und Link vermerken darf. Hierbei darf sich der Auftraggeber aussuchen, ob dies in der Fußzeile oder im Impressum erfolgt. Des Weiteren stimmt der Auftraggeber zu, dass dieser Link und diese Namensnennung vom Auftragnehmer auch jederzeit wieder entfernt werden kann.
§16 Streitigkeiten
- Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat der Auftraggeber keinen Wohnsitz im Inland, bzw. ist ein Wohnsitz im Inland zum Zeitpunkt der Klage nicht zu ermitteln, so ist Berlin Erfüllungsort. Gerichtsstand ist Berlin.
§17 Kommunikation
- Die Bürozeiten des Auftragnehmers sind montags bis freitags von 10:00 - 18:00 Uhr.
- Der Auftragnehmer antwortet in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden auf E-Mails, ausgenommen an Wochenenden und regulären Feiertagen.
§18 Marketing
- Der Auftragnehmer darf Beispiele von Websites oder Ergebnissen, die für andere Auftraggeber erstellt wurden, als Marketinginstrument verwenden. Diese Beispiele dienen lediglich zur Demonstration und dürfen nicht als Garantie für das Ergebnis oder das Niveau der Ergebnisse der aktuellen Website verstanden werden.
§19 Schlussbestimmungen
- Sie bestellen zu unseren oben genannten Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Geltung Sie durch Ihre Unterschrift auf den Webdesign Dienstleistungsvertrag von Alexander Przybilla bestätigen. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Webdesign Dienstleistungsvertrag von Alexander Przybilla bestätigen Sie zudem, dass diese Bestellung im Auftrag bzw. im Einverständnis der Firmenleitung getätigt wird.
Stand: 23.02.2025